Osteopathie
Osteopathie - Was ist das?
Osteopathie ist eine Heilkunde, bei der der osteopathisch
ausgebildete Therapeut/in den Menschen mit seinen Händen untersucht und
behandelt.
Dabei wird der Patient als Ganzes gesehen, als Einheit der
verschiedenen Systeme im Körper, geprägt durch sein individuelles Umfeld.
Die Systeme des Körpers sind:
Der Bewegungsapparat mit seinen Gelenken und Muskeln - Parietales System
Das Organsystem - Viscerales System
Das Nervensystem über die Verbindung Kopf (Cranium) und Kreuzbein
(Sacrum) - Craniosacrales
System
Die
bindegewebigen Strukturen betreffend - Fasziales System
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich auf die Beweglichkeit des
Körpers in seiner Gesamtheit, da jeder Körperabschnitt und jedes Organ zum
optimalen Funktionieren die Bewegungsfreiheit braucht.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der
Osteopathie Funktionsstörungen, welche die Selbstheilungskräfte in unserem Körper
behindern können.
Der Osteopath/in kann Funktionsstörungen feststellen und
diese mit manuellen Techniken behandeln.
Teilweise benötigt der Osteopath/in Befunde aus der
klinischen Diagnostik wie z.B. Röntgenbilder oder Laborwerte, welche dem
Therapeuten helfen, die Behandlungsmöglichkeiten besser abzuwägen.
Anwendungsgebiete
Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen Anwendung finden, in
denen funktionelle Störungen die Ursache der Beschwerden sind.
Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner
Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes und versucht, der
Entstehung der Krankheitsgeschichte auf den Grund zu gehen.
Behandlung
Die Behandlungen in meiner Praxis zwischen 45 und
60 Minuten.
Hinweis
Die Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und
Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
Die Kostenerstattung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie weit
diese sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligt.
Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite aus
leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden.
Der Osteopath/in sollte eine Ausbildung mit 1350 Osteopathie-Unterichtseinheiten
vorweisen können.